Aushang

In der Magistrale der Fakultät für Maschinenwesen können an den grauen Pinnwänden sowie an den blauen Aushangstafel vor dem Fachschaftsbüro diverse Anbieter ihre Programme, Veranstaltungen und Anliegen durch Aushang von Plakaten und Anzeigen Studierende und Mitarbeiter der Fakultät informieren.

Dabei sind folgende Regeln zu beachten, deren Einhaltung von der Fachschaft durch Freigaben und regelmäßige Kontrollen sichergestellt wird:

  • sofern kein TUM-Logo auf den Plakaten ist, müssen diese von der Fachschaft gestempelt und unterschrieben werden.
    Dazu einfach die Plakate in die Plakat-Tonne am Eingang der FSMB legen.
  • Jedes Plakat benötigt ein Ablaufdatum, welches maximal bis zum Ende des Semesters gilt! Wenn dieses fehlt, behält sich die Fachschaft vor das Plakat nach drei Wochen abzuhängen. In den Semesterferien werden jegliche Plakate an den Aushangswänden abgehängt.
  • Ausgehängt werden dürfen ausschließlich nicht-kommerzielle Angebote. „Kommerziell“ bedeutet hier mit Gewinnerzielungsabsicht. Beispiele dafür sind: Kostenpflichtige Angebote, Produkte und Dienstleistungen, kostenlose Infoabende für kommerzielle Angebote, Nachhilfeangebote jeglicher Art (Ausnahme: Nachhilfegesuch), kostenlose Recruitingmaßnahmen von for-profit Unternehmen. Nicht zulässig sind außerdem Aushänge mit diskriminierenden oder sexistischen Inhalten oder die den Interessen der TUM oder der Fakultät für Maschinenwesen zuwider laufen.
  • Aushänge müssen für Maschinenbaustudenten relevant sein. Im Einzelfall liegt die Entscheidung bei der Fachschaft Maschinenbau.
  • Stellenanzeigen werden von der Fachschaft an dafür ausgewiesenen Flächen ausgehängt. Von Unternehmen ausgeschriebene Studien- und Abschlussarbeiten dürfen nur an den blauen Aushangswänden vor der Fachschaft ausgehängt werden.
  • Aushänge für Studienangebote werden beschränkt auf neue Angebote und Angebote von neu besetzten Professuren. Sie werden ausschließlich auf den dafür reservierten Flächen gegenüber der Fachschaft angeschlagen.
  • Auf Wänden und Säulen sowie allen Türen dürfen keine Plakate angebracht werden. Die Fakultät behält es sich vor, in begründeten Einzelfällen, wie Antrittsvorlesungen u.Ä. Plakate zeitweilig hier zu platzieren.
  • Auf Wänden und Säulen sowie allen Türen dürfen keine Plakate angebracht werden. Die Fakultät behält es sich vor, in begründeten Einzelfällen, wie Antrittsvorlesungen u.Ä. Plakate zeitweilig hier zu platzieren.
  • Pro Aushang dürfen maximal je 4x A4 oder 3x A3 oder 2x A2 ausgehängt werden. Bei Veranstaltungen der Studierendenvertretung behält sich die Fachschaft vor in Einzelfällen auch kurzfristig mehr Plakate aufzuhängen.
  • Aus Brandschutzgründen dürfen die Plakate nicht über die Pinwände hinausragen und andere Plakate dürfen nicht überklebt werden. Bei Verstoß werden betroffene Organisationen und Gruppen max. zweimal verwarnt und können bei weiterer Missachtung dieses Regelwerks geblacklisted werden!